Tagsüber in der Reha. Abends zuhause.

Die TAR ist verbunden mit den Sankt Rochus Kliniken, einem Rehabilitationszentrum für Orthopädie/Rheumatologie, Neurologie und Kardiologie mit 427 stationären Plätzen.

Patienten können zum einen in unsere Rezept-Ambulanz kommen oder eine teilstationäre Rehabilitation durchführen. Die Indikationen sind die gleichen. Der Patient muss allerdings in der Lage sein, mehrere Therapien ohne große Pausen hintereinander durchzuführen. Er muss wenigstens für 500 Meter mobil sein (auch mit Hilfsmitteln). Bei teilstationärer Rehabilitation über eine gesetzliche Krankenkasse werden die Patienten bei Bedarf durch unseren Fahrdienst von zu Hause abgeholt und zurückgebracht.

Anwendungsbereiche  

  • an Stelle oder zur Verkürzung einer stationären Rehabilitation 
  • im Anschluss an eine stationäre Rehabilitation zur ambulanten Nachsorge  
  • unmittelbar nach einem Akutereignis zur Vermeidung einer Behandlung im Akutkrankenhaus 
  • als kurative Behandlung zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten 
  • als Intervallbehandlungsmaßnahme

Voraussetzungen                            

  • Rehabilitationsfähigkeit  
  • Mobilität innerhalb der Einrichtung 
  • ausreichende pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld 
  • Motivation, Kooperationsfähigkeit und –bereitschaft 
  • tägliche An- und Rückfahrt 

Ziele

  • Erhalt bzw. Wiederherstellung der beruflichen Leistungsfähigkeit und  Selbständigkeit  
  • Vermeidung bzw. Verringerung von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz und der Rentenversicherung und stationären Aufenthalten in Akutkrankenhäusern oder Reha-Kliniken

Einweisungsdiagnosen

  • Schlaganfall 
  • hypoxische Hirnschädigung 
  • Gehirn- und Rückenmarksoperation 
  • Schädel-Hirn-Trauma 
  • schwerwiegende Verletzung des peripheren Nervensystems 
  • entzündliche Erkrankung des Nervensystems (Multiple Sklerose, Meningitis, Enzephalitis, Polyradikulitis)  
  • Chronisches, neurologisches Schmerz-Syndrom 
  • Parkinson-Syndrom 
  • neuroorthopädische Erkrankungen

Ausschlussgründe 

  • Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung                                      
  • umfassende Betreuungsbedürfigkeit mit der Notwendigkeit einer vollstationären Rehabilitation