Es kommt vor, dass nach einer Behandlung im Krankenhaus oder einer Rehabilitationsmaßnahme weiterhin eine pflegerische oder medizinische/therapeutische Versorgung benötigt wird. Hierbei kann es sich um Rehabilitationsleistungen, ambulante oder stationäre Pflege handeln.
Falls Sie nach Ihrem Aufenthalt in unserem Haus weiterhin Unterstützung oder Pflege benötigen, unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation. Wir können Ihnen helfen, Kontakte zu Kostenträgern oder ambulanten Diensten aufzunehmen.
In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, dass eine Beratung durch unseren hauseigenen Sozialdienst hilfreich ist. Ihre Stationsärzte- und ärztinnen können diesen bei Bedarf informieren. Die Mitarbeitenden setzen sich dann mit Ihnen und/oder mit Ihren Angehörigen oder gesetzlichen Betreuern in Verbindung, um die Anschlussversorgung zu planen. Gegebenenfalls können wir auch die Unterstützung der Kranken- oder Pflegekasse für das Entlassmanagement anfordern. Dazu benötigen wir Ihre schriftliche Zustimmung. Die erforderlichen Dokumente bekommen Sie bei Ihrer Aufnahme in unserem Haus ausgehändigt.
Wir möchten Ihnen bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Genesung bieten und sind für Sie da, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wenn Sie Fragen zum Entlassmanagement haben, wenden Sie sich gerne an uns. Unsere Kolleginnen und Kollegen an der Rezeption verbinden Sie gerne.
Telefon-Nummer 07253 82-0
Aufgrund gesetzlicher Grundlagen (§39 Abs. 1a SGB V und §§ 40 Abs. 2 Satz 6 und 41 Abs. 1 Satz 4
in Verbindung mit 39 Abs. 1a SGB V) bieten die Sankt Rochus Kliniken für stationäre Patientinnen und Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung ein strukturiertes Entlassmanagement im Krankenhaus und in den Rehabilitationseinrichtungen an.
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