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Verlängerungen aus medizinischer Sicht

 

Ist aus medizinischer Sicht eine Verlängerung Ihrer Reha-Maßnahme notwendig, beantragt Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt in Absprache mit Ihnen eine Verlängerung.

 

Unser Patientenmanagement übermittelt den Antrag an Ihre Krankenversicherung, die innerhalb kurzer Zeit über diesen entscheidet.

 

Wir informieren Sie selbstverstänlich sofort, sobald Ihre Krankenversicherung den Verlängerungsantrag bearbeitet hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sankt Rochus Kliniken Sankt-Rochus-Allee 1 - 11, 76669 Bad Schönborn